Kritikpunkte:
  • Mit einem Anteil von 24,52 % für Positionen mit Ausschreiberlücken entspricht die LB HT07 bei weitem nicht den Anforderungen an eine Standardisierte Leistungsbeschreibung gemäß ÖNORM B 2062/3.7.1.
  • Besonders nachteilig wirken sich Im praktischen Einsatz die vielen Ausschreiberlücken bei den zusätzlichen Vertragsbestimmungen aus, die mit einem Anteil von 92,08%(!) eigentlich schon der Freien Form gleichzusetzen sind.
  • 935 LB-Positionen enthalten Bieterlücken. Solche wurden in jüngster Zeit von maßgeblicher Seite als problematisch eingestuft und sollen in einer LB nicht mehr enthalten sein.
  • Mit 661 Kommentaren wird singnalisiert, dass die LB-Formulierungen anscheinend nicht klar genug sind und zusätzlicher Erklärungsbedarf besteht. Vielfach sind in den Kommentaren auch vertragsrechtlich relevante Hinweise vorhanden, die eigentlich in die ständigen Vertragsbestimmungen gehören.
  • Das Werk ist zu einem großen Teil als eine reine Textvorlage anzusehen und von einem guten Standardwerk leider weit entfernt. Diese negative Entwicklung ist seit der HB11 des gleichen Herausgebers festzustellen.
    • Die bereits bei der LB-Hochbau zu den Versionen 11 und 12 von verschiedenen Seiten mündlich und schriftlich begründet vorgebrachten und mit konstruktiven Vorschlägen versehenen Kritikpunkte sind auch für die HT07 zutreffend und wurden nicht berücksichtigt, sondern einfach ignoriert.
Es sei nachdrücklich darauf verwiesen, dass Lückenpositionen in einer LB zwangsläufig zu unterschiedlichen Auskonkretisierungen in einem LV führen und somit auch als frei formuliert anzusehen ist. Damit ist der gravierende Nachteil verbunden, dass solche LB-Positionen keine besondere Kennzeichnung erfordern und kalkulatorische Auswirkungen im Zuge einer automatisierten Angebotsbearbeitung von den Bietern leicht übersehen werden können. Lückenpositionen in einer LB sind für Standardkalkulationen und für die Verwendung in Preisspeichern verständlicherweise ungeeignet und haben entsprechende Nachteile für Ausschreiber und Bieter.
Teuflisch und in den Auswirkungen unabsehbar sind die Lücken in den zusätzlichen Vertragsbestimmungen, weil diese sich auf alle Positionen einer oder mehrerer ULG, einer oder mehrerer LG oder des gesamten LV auswirken können. Solche Lückenpositionen sind in der aktuellen LB in fast jeder LG vorhanden! Von einer Standardisierung kann in diesem Zusammenhang wohl nicht mehr gesprochen werden. Funktionierende Lösungsansätze habe ich schon mehrmals aufgezeigt.
Es ist offenkundig und bedauerlich, dass die seit 1996 gültigen ÖNORMEN B 2062 und B 2063 mit ihren flexiblen Möglichkeiten für eine Standardisierung und beim praktischen Einsatz für Ausschreibung und Angebotserstellung noch immer nicht erkannt oder verstanden werden.
Die derzeit federführend tätigen und hauptverantwortlichen Personen sollten sich aufgeschlossen und den Argumenten endlich zugänglich zeigen.
Es kann erwartet werden, dass sich vor allem involvierte Beamte ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst sind, sich eingehend über alle Optimierungsmöglichkeiten informieren lassen und dann mit Nachdruck auf deren Realisierung drängen.
Die Standesvertretungen aller betroffenen Gruppen sind aufgerufen, die Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen und fachlich qualifizierte Personen in die Arbeitsgremien zu entsenden.
Die Kostenrelationen bei der Angebotsbearbeitung, in Abhängigkeit von der Art der Ausschreibung, können in der Grafikauswertung für Angebotskosten nachvollzogen werden.
Diese Auswertung steht auch als PDF-Datei zum Download bereit.
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