Preisabsprachen?
Kostenschätzung - Ausschreibung - Angebotsprüfung - Vergabe - Abrechnung
von Bmstr. Johann Haiden
(veröffentlicht in Österreichische Bauzeitung Nr. 19 vom 10. Mai 1997, aktualisiert im Mai 2008)

Der Verfasser hat über 45 Jahre Erfahrung in allen Bausparten sowie in führenden Positionen und stellt diese seit 1986 als selbständiger Berater im EDV-Bereich allen Interessierten zur Verfügung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist dabei die Erstellung und Wartung von Standardkalkulationen und Preisdateien. Diese sind heute auf den wichtigsten Softwareprodukten verfügbar und in der Bauwirtschaft zum Begriff geworden.

Aktueller Bezug

Von Zeit zu Zeit wird in den Medien immer wieder über angebliche Vorkommnisse bei diversen öffentlichen Ausschreibungen berichtet, bei denen Preisabsprachen vermutet werden. Mit diesem Artikel möchte der Verfasser einige Aspekte aufzeigen, die einen Diskussionsbeitrag für eine objektive Beurteilung und eine Anregung für eine zukünftige Vorgangsweise darstellen sollen.
Wie immer bei vermeintlichen oder auch tatsächlichen Skandalen ist es unbestreitbar, dass die Berichte in den Medien auf alle in der Sparte tätigen Personen der verschiedensten Fachrichtungen ein schlechtes Licht werfen und zu einer pauschalen Diskriminierung führen.
Im jeweils aktuellen Fall stehen natürlich in erster Linie die verdächtigten und namentlich genannten Firmen und Personen, die Beamten in den zuständigen Abteilungen und die ressortverantwortlichen Politiker im Schussfeld.
Darüberhinaus bleiben aber Kontrollinstanzen, Ingenieurbüros, Interessenvertretungen usw., also alle an der Abwicklung von Bauvorhaben mittel- oder unmittelbar beteiligten Ebenen, von Verdächtigungen und diskriminierenden Angriffen ebenfalls nicht verschont.
Aus dieser Sicht muss es im Interesse aller Beteiligten liegen, verallgemeinernden Verdächtigungen entgegenzutreten und Maßnahmen zu unterstützen, durch die Fehlentwicklungen möglichst verhindert werden.
Bei der Suche nach Lösungen sollte man sich aber auch vor Augen halten, dass eine 100 %-ige Sicherheit gegen menschliches Fehlverhalten nie erreicht werden kann. Aussenseiter wird es immer geben!

Ausgangspositionen

Worum geht es eigentlich bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauaufträgen im privaten wie im öffentlichen Bereich?
  • Der Auftraggeber möchte einen möglichst niedrigen Preis für die von ihm verlangte Leistung bei Einhaltung aller (hoffentlich klar definierten) Anforderungen in architektonischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
  • Der Bieter wiederum muss bemüht sein, Aufträge zu erstehen und für die bedungenen Leistungen, unter Berücksichtigung gegebener Wettbewerbsverhältnisse, einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Er hat dabei die Verpflichtung zur sorgfältigen, kaufmännischen Gebarung!
Dieses Spannungsfeld der entgegengesetzten Interessenlage beim Preis gilt es sachlich zu analysieren und in der Folge zu neutralisieren, ohne dass eine Seite benachteiligt wird.

Analyse der Auftraggeberseite

  • Die „Unternehmerfresser” auf der Auftraggeberseite versuchen die Bieter oft bedenkenlos auszuquetschen und wundern sich, dass sie für die Abwicklung nicht einen Partner, sondern eigentlich einen Gegner bekommen haben. Sie merken (mit den Banken) oft auch zu spät, dass ihnen der vermeintliche Partner während oder nach der Bauausführung durch eine Insolvenz plötzlich abhanden kommt. Bankauskünfte oder die Modeerscheinung ISO-Zertifikate bieten keine Sicherheit gegen solche Entwicklungen. Müssen Beispiele angeführt werden?
  • Kritik an Angebotspreisen wird immer nur dann laut, wenn die Preise vermeintlich zu hoch ausfallen. Dabei werden objektive Kriterien, wie die gegebene Markt- und Wettbewerbssituation sowie andere, wichtige Einflussfaktoren zum Zeitpunkt der Ausschreibung und der natürliche Zyklus in der Preisentwicklung völlig negiert.
  • Bei den diversen Forderungen verschiedenster Gruppierungen und den daraus resultierenden Gesetzeswerken werden die marktbeinflussenden und daher kostenmäßigen Auswirkungen kaum bedacht. Beispielsweise müssen die massiven Behinderungen beim Betrieb von Gewinnungsstätten sowie bei der Aufstellung von Mischanlagen in logischer Konsequenz zur Einschränkung des Wettbewerbes und damit zu Kostensteigerungen führen, die durch rigorose Auflagen noch verstärkt werden.
  • Einseitig und ohne stichhältige Beweise werden gegenüber dem gesamten Bieterkreis Unterstellungen ausgesprochen. Die Öffentlichkeit wird damit konfrontiert und verunsichert.
  • Niedrige Preise, die nicht selten unter den Gestehungskosten liegen, werden stillschweigend vereinnahmt. Besonders der große Bereich der öffentlichen Hand profitiert über einen längeren Zeitraum ständig vom reinen Billigstbieterprinzip.
  • Die negativen, aber logischen Auswirkungen einer solchen Vorgangsweise werden dann bejammert oder gar zum pauschalierenden Skandal hochstilisiert.
  • Es ist ungerecht, von gelegentlich vorkommenden Ausreißern gleich auf die Gesamtsituation zu schließen!
  • Suspekt sind unqualifizierte Vorwürfe von jenen Stellen, die noch immer kartellartige, nicht mehr zeitgemäße Honorarordnungen verteidigen. Diese Honorare unterliegen kaum einem Wettbewerb und können auf Basis von, durch Planer und den Verfasser von Ausschreibungen beeinflussbare Herstellkosten, als großzügige und gesicherte Vergütung vereinnahmt werden.
Es ist erfreulich, wenn sich Interessenvertreter dieser Gruppen inzwischen auch für andere Honorierungsysteme (Bonus/Malus) offen zeigen und mit ihren Mitgliedern Ideen leistungsbezogener Honorare diskutieren.

Analyse der Bieterseite

  • Bieter können oft nicht nein sagen und lassen sich unter dem Wettbewerbsdruck zu Preisangeboten und Zugeständnissen hinreißen, die weder der jeweils vorhandenen Marktsituation Rechnung tragen, geschweige denn einer sorgfältigen, kaufmännischen Gebarung entsprechen, ja manchmal schon grobe Fahrlässigkeit darstellen.
  • Als Erklärung und Ausrede für diese unverständliche, ja unentschuldbare Handlungsweise wird immer irgendeine fadenscheinige Begründung angeführt. In Konjunkturzeiten wird über fehlende, qualifizierte Fachkräfte sowie ausgelastete und teure Subunternehmer geklagt, in schlechteren Zeiten sind es die gleichen Gründe und die bösen Auftraggeber. Zu jeder Zeit aber wird auf die harte Konkurrenz verwiesen.
  • Hinweise darauf, dass jeder Bieter für seine Angebotspreise selbst verantwortlich ist und er damit auch den Marktpreis mitbestimmt, werden zwar als richtig bestätigt, aber im praktischen Handeln häufig wieder negiert.
  • Mangelnde Marktübersicht, eine Überforderung der eigenen Kapazitäten und manchmal gar Missgunst und Neid führen nicht selten dazu, dass Angebote zu schlechten Preisen abgegeben werden, obwohl man dies mangels verfügbarer Kapazitäten gar nicht rechtfertigen kann. Die Überlegung dabei ist folgende: wenn wir den Auftrag bekommen, dann werden wir schon einen (dummen) Subunternehmer finden, der die Arbeiten mit einem entsprechenden Abschlag für uns ausführt!
  • Überwiegend negative Erfolgserlebnisse bei den Angebotsergebnissen (nur bei ca. 3 bis 6 von 100 abgegebenen Angeboten kommt es auch zu einem Auftrag) führen bei Kalkulanten und Entscheidungs- trägern irgendwann zur nervlichen Überbeanspruchung und in der Folge zu Panikreaktionen.
  • Fehler und Probleme werden meist bei anderen gesucht, die eigene Handlungsweise wird selten oder gar nicht selbstkritisch beleuchtet.
Es muss in Erinnerung gerufen werden, dass es nicht die Firmen oder die Auftraggeber sind, die für Vorgänge verantwortlich zeichnen, sondern immer die jeweils handelnden Personen in den Firmen und bei den Auftraggebern.

Kostenschätzung

Vor einer Ausschreibung ist eine seriöse, objektive Kostenschätzung unabdingbar. Eine solche kann nur für ein Projekt in einem ausgereiften Planungsstadium und auf Basis eines Leistungsverzeichnisses mit realistischen Mengen unter Zuhilfenahme von kalkulatorisch untermauerten Richtpreisen seriös erstellt werden.

Neuausschreibungen

Allenthalben wird die Neuausschreibung eines Projektes verlangt, wenn der Angebotspreis nicht den Kostenschätzungen bzw. den Erwartungen der ausschreibenden Stelle entspricht. Die Gründe dafür werden vielfach gar nicht analysiert.
Der alleinige Hinweis darauf, dass bei Zweitausschreibungen oft erheblich niedrigere Preise erzielt werden konnten, ist ein typischer Fall von „Nonanet” und bestätigt eigentlich nur den funktionierenden Marktmechanismus, der aber in solchen Fällen missbräuchlich genutzt wird und eindeutig eine Verletzung der Bieterrechte unter Ausnutzung der Nachfragemacht des Ausschreibers darstellt.
Die zunächst ohnmächtige Wut der Geprellten führt in der Folge zu (berechtigten) Überlegungen nach Gegenstrategien bei anderer Gelegenheit, die wiederum dem Ausschreiber nicht passen werden. Damit wird das Spiel von Aktion und Reaktion in Gang gesetzt.
Eine Neuausschreibung bedingt zunächst den „Widerruf einer Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist” gemäß ÖNORM A 2050 7.8, wenn laut 7.8.1 zwingende Gründe vorliegen.
Im Zusammenhang mit diskutierten Fällen sind 7.5.1(3) (nicht plausible Zusammensetzung des Gesamtpreises), 7.5.1(5) (keine Aufklärung, nicht nachvollziehbare Begründung) und 7.5.1(9) (Abreden) der ÖNORM A 2050 von Bedeutung.
Für die ersten zwei Punkte gibt es detaillierte Durchführungshinweise in 4.11 , 7.3.1, 7.3.4.4 und 7.3.6, bei deren Anwendung sich die Angemessenheit von Angebotspreisen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Kriterien objektiv ermitteln lässt.
Über Art, Durchführung und Ergebnis solcher Prüfungen ist bisher in den Medien nie berichtet worden.
Zu 7.5.1(9) (Abreden) müssen stichhältige Beweise vorliegen. Reine Verdächtigungen in Form anonymer Behauptungen, ohne beweisbare Fakten, können zwar geprüft werden, dürfen aber nicht zu weittragenden Konsequenzen führen.

Angebotsprüfung - Möglichkeiten

ÖNORM A 2050:
Alle Interessengruppen haben sich auf diese Norm geeinigt. Es muss verwundern, dass die Möglichkeiten dieser Regeln nicht genutzt werden und sich nur wenige Ausschreiber konsequent daran halten.
A 2050 7.3.1:
Die Prüfung und Beurteilung eines Angebotes erfordert umfassende Fachkenntnisse und große Erfahrung. Diese Aufgabe ist daher nur solchen Personen zu übertragen, welche die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Erforderlichenfalls sind Sachverständige beizuziehen (4.11).
Für die Prüfung der Angemessenheit von Einheits- und Gesamtpreisen sind beim Personal des Auftraggebers praktische Erfahrungen und Kenntnisse oft nicht vorhanden. Die Möglichkeiten sind meist mit dem Zugriff auf gespeicherte Preise oder statistische Auswertungen erschöpft.
Die in Preisspeichern gesammelten Daten entsprechen großteils nicht der kalkulatorischen Wirklichkeit. Sie sind sowohl von projektspezifischen Kriterien als auch von Art, Qualität und Zeitpunkt der Ausschreibung sowie von den ausgeschriebenen Positionsmengen beeinflusst und häufig durch preistaktische Überlegungen im Wettbewerb der Bieter verzerrt.
Diese Umstände können zu extremen Fehleinschätzungen der Ausführungskosten führen.
In diesem Zusammenhang muss auf die Bedeutung der Qualität einer Ausschreibung und die darin enthaltenen Angebotsbedingungen sowie die korrekten und nachvollziehbaren Positionsmengen besonders verwiesen werden. Für unerklärliche Positions- und Gesamtpreise ist die Begründung oft bei einer problematischen Ausschreibung zu finden.
Als objektive Richtwerte für Kostenschätzungen und vertiefte Preisprüfungen können nur aktuelle, unabhängige Kalkulationen mit detaillierten, nachvollziehbaren Ansätzen, möglichst auf der Basis gleicher Leistungsbeschreibungen (LB) und LV-Positionen, herangezogen und vergleichend eingesetzt werden. Alles andere grenzt an Kaffeesudleserei.
Zu den verbreiteten LB bietet der Verfasser seit Jahren ständig aktualisierte Standardkalulationen in Verbindung mit gewarteten Betriebsmittelstammdaten softwareneutral an. Diese Möglichkeiten werden überwiegend von Bietern, zunehmend aber auch von Ausschreibenden eingesetzt.
Mit den heute verfügbaren Mitteln der EDV und einem geeigneten Softwareprogramm können damit Kostenschätzungen und neutrale Vergleichswerte für eine vertiefte Angebotsprüfung auf kalkulierter Basis schnell, solide und wirtschaftlich hergestellt werden.
Die eingesetzten Fachleute müssen analog zur A2050 nachstehendem Anforderungsprofil entsprechen:
  • Große baupraktische Erfahrung
  • Betriebswirtschaftliches Denken
  • Vertragsrechtliche Sicherheit
  • Unbefangenheit
  • Objektivität
  • Erfahren in der EDV-Nutzung
Für eine vertiefte Angebotsprüfung und die objektive Bestbieterermittlung sind darüberhinaus noch folgende Überlegungen zu bedenken:
  • Die Prüfung der Angebote und die Erstellung von Vergabevorschlägen sollte, wegen sonst unvermeidbarer Befangenheit, unbedingt von der Ausschreibung getrennt, an unabhängige Stellen und Personen vergeben werden.
  • Generelle Beiziehung externer, unabhängiger und objektiver Sachverständiger, die den Anforderungen entsprechen (Baumeister, Technische Büros, Ziviltechniker usw.). Dies ohne Einschränkung auf bestimmte Interessengruppen.
  • Sechsaugenprinzip mit Auftraggeber, Ausschreiber und Angebotsprüfer bei der Endbeurteilung und für den Vergabevorschlag.
Bei einer solchen Vorgangsweise wird eine objektive, für alle Beteiligten und auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Abwicklung erreicht.
Mit den heute einsetzbaren Werkzeugen kann schon bei Auftragsvergabe die voraussichtliche Abrechnungssumme und der tatsächlich erforderliche Mittelbedarf zu bestimmten Zeitabschnitten in einer akzeptablen Bandbreite mit großer Sicherheit errechnet werden. Die ermittelten Werte können als Plankosten während der Baudurchführung dem Istkostenverlauf gegenübergestellt werden und sind für ein laufendes Controlling unabdingbar.
Bei der Abrechnung können Abweichungen von den bei Baubeginn erstellten Plandaten analysiert, begründet und vergleichend dokumentiert werden.
Man darf davon ausgehen, dass die konsequente Realisierung der aufgezeigten Möglichkeiten sowohl im Sinne der seriösen Mitglieder aller Interessenvertretungen liegt, als auch den Intensionen von Auftraggebern, Beamten und Politikern gerecht wird.
Es nützt allen und kostet nicht mehr!